Schuldenfalle Ratenkauf

Zum einen sind die Verlockungen groß, denn immer mehr Händler werben mit günstiger Ratenfinanzierung für Waschmaschine, TV-Gerät oder andere technische Highlights. Diese werden mit 0-Prozentfinanzierung angeboten, die noch dazu mittels kleiner Raten monatlich einfach leistbar wird. Doch die große Versuchung wird für viele zur Schuldenfalle, aus der heraus zu kommen, äußerst schwierig werden kann. Denn eines ist klar: Wenn Sie auf Raten kaufen, tun Sie nichts anderes als einen Kredit aufzunehmen, den Sie logischerweise auch zurück zahlen müssen. Zinskosten, Bearbeitungsgebühren und manchmal sogar eine teure Restschuldversicherung erhöhen die Kosten der Anschaffung.

Für den Kauf auf Pump – und nichts anderes ist eigentlich der Ratenkauf – sind Sie vor allem dann gefährdet, wenn Sie Schnäppchenjäger oder Katalog-Besteller sind. Auch Internet-Shopper verlieren schnell den Überblick über Ihre Einkäufe und die Leistbarkeit.

Doch Ratenkauf kann auch Sinn machen, dann etwa wenn Sie langfristige Gebrauchsgüter anschaffen, die Sie tatsächlich benötigen. Das kann ein Auto sein, aber auch ein elektrisches Haushaltsgerät. Um hier der Schuldenfalle zu entkommen, sollten Sie zumindest im Vorfeld die Kosten genau errechnen lassen und die Zinsbelastung der einzelnen Angebote umfassend vergleichen. Denn auch wenn viele Anbieter mit der sogenannten Null-Prozent-Finanzierung locken, ist klar, dass die Unternehmen den Kredit in der Regel in die Kalkulation der Preise einbeziehen. Deshalb sollten Sie genau hinsehen und Zinsniveau, Bearbeitungsgebühren oder sonstige verteuernde Elemente in Augenschein nehmen.

Wenn Sie sich für einen Ratenkauf entscheiden, sollten Sie sich klar machen, dass die Raten Ihr Haushaltsbudget über einen längeren Zeitraum belasten. Rechnen Sie dies vor der Anschaffung genau durch und kalkulieren Sie unvorhergesehene Ereignisse mit ein. Ein besonders lästiges in diesem Zusammenhang ist die Option, dass die Ware, die Sie mittels Ratenkauf finanziert haben, kaputt geht. Sollte dies nicht von Ihnen verschuldet sein, haben Sie Anspruch auf Ersatz oder Gewährleistung und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Ratenvertrages. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, erhalten Sie nichts ersetzt, müssen aber die Raten dennoch bis zum Schluss weiter zahlen.

 

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