Den Immobilienkauf richtig versteuern
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen, sollten Sie einiges beachten und bestenfalls einen Steuerberater aufsuchen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie unnötige Kosten vermeiden. Einige Fragen zur richtigen Besteuerung können Sie jedoch im Vorfeld klären.
Unter anderem diese, was eigentlich versteuert werden muss. Dies ist nach deutschem Steuerrecht genau geregelt, denn es sind die Gewinne, die einer Versteuerung hinterlegen und nicht grundsätzlich Ihre Einnahmen. Sie müssen bei einem Immobilienverkauf also nicht den kompletten Kaufpreis besteuern, sondern den Gewinn nach Abzug Ihrer Kosten, die im Zusammenhang mit der Immobilie bestehen. Dazu gehören unter anderem die Veräußerungskosten ebenso wie die Anschaffungs- und Herstellungskosten wie zum Beispiel eine Maklercourtage. Je nachdem wann Sie die Immobilie selbst erworben haben, müssen Sie von den Anschaffungskosten allerdings abgesetzte Kosten für eine Abnutzung oder bereits getätigte Sonderabschreibungen reduzieren.
Es gibt allerdings die Option, dass Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen. Und zwar dann, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren oder mehr liegt. Diese Frist wird in der Umgangssprache auch als Spekulationsfrist bezeichnet. Sollten Sie innerhalb der zehn Jahre verkaufen, kann dies unter gewissen Umständen trotzdem steuerfrei geschehen. Und zwar genau dann, wenn Sie die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs und mindestens ein Jahr davor selbst bewohnt haben. Damit kann es Sinn machen, wenn Sie ein Wohnhaus, das eigentlich gewerblich genutzt wird, zunächst einmal in Ihren Privatbesitz übertragen wird.
Sollten Sie einen Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist planen, ist es ratsam, einen Steuerberater im Vorfeld aufzusuchen. Dieser sollte den Vorgang ebenso wie eine etwaige Übertragung aus dem Firmenvermögen in Ihren Privatbesitz fachlich entsprechend begleiten und dafür Sorge tragen, dass auch alle Fristen korrekt berechnet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie eine Immobilie im Ausland wie etwa eine Ferienwohnung veräußern möchten. Hier kann es nämlich zu einer Doppelbesteuerung kommen.