Wandelanleihen – die unterschätzte Finanzierungsform
Wandelanleihen, die von Profis auch als Convertables bezeichnet werden, sind festverzinsliche Anleihen von Aktiengesellschaften. Dem durchschnittlichen Finanzinteressierten sind sie weitgehend unbekannt, doch bergen sie großes Potential. Voraussetzung, um mit diesem Börsenprodukt Erfolg zu haben, ist allerdings, dass Fachwissen und Geduld vorhanden ist.
Die Wandelanleihen werden durch einen Emittenten sowie einen Zinskupon bzw. eine begrenzte Laufzeit und einen Nennwert definiert. Zusätzlich verfügen Sie als Besitzer ein Wandlungsrecht, mit dem sie während der Laufzeit die Anleihe in eine individuell bestimmte Anzahl von Aktien des gleichen Unternehmens tauschen können. Die exakten Wandlungsbedingungen sind so festgelegt, dass sie sowohl die exakte Anzahl der Aktien umfasst, als auch die Beschränkung zur Ausübung des Wandlungsrechtes. Grundsätzlich beginnt die Frist, innerhalb derer Sie vom Wandlungsrecht Gebrauch machen können, einige Wochen nach Emission der Aktien und endet wenige Tage vor Ende der Laufzeit.
Wenn Sie sich für eine Wandelanleihe entschließen, können Sie dies als Alternative zur Abdeckung Ihres Kredites durch Eigenkapital in Form einer Aktienausgabe sehen. Wenn die Wandlung einmal durchgeführt ist, sind keine Zinsen mehr zu bezahlen, zusätzlich muss das Kapital, das durch die Ausgabe von Wandelanleihen zustande gekommen ist, nicht mehr zurück bezahlt werden. Viele Wandelanleihen verfügen über eine Wandlungsprämie, die Auskunft über den Aufpreis gegenüber dem Direkterwerb der Aktie gibt. Steigt die Aktie, die der Wandelanleihe zugrunde liegt, steigt auch deren Kurs.
Eine etwas kompliziertere Variante der Wandelanleihe sind die Cross-Currency-Bonds, bei denen das Obligo in einer anderen Währung fixiert ist als die Aktie selbst. Hier definieren die Wandlungsbedingungen dann nicht nur das Umwandlungsverhältnis zwischen Aktienanzahl und Anleihenanzahl sowie den Wandlungspreis, sondern es wird auch der Wechselkurs festgelegt. Wenn Sie sich für eine Wandelanleihe entschließen, sollten Sie bedenken, dass Sie als Inhaber einer solchen einer niedrigen Gläubigerklasse angehören. Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Bankrotts erst nach Gläubigern mit gesicherten Forderungen Ihre Forderung erhalten.